Es wird immer turbulenter für Unternehmen bei den Anforderungen an ESG eine verständliche Orientierung zu finden. Die zwei wohl am heißesten gehandelten Themen momentan sind die CSRD und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
1. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit Beginn des Jahres 2023 tritt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette sicherzustellen. Es gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 werden die nachfolgenden Anforderungen bereits auf Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten herabgestuft:
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden;
- Risikoanalyse als Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte;
- Risikomanagement (inkl. Präventions- und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte;
- Beschwerdeverfahren gemäß den Anforderungen des LkSG einrichten;
- Transparent öffentlich berichten.
2. CSR-Berichtspflicht (CSRD)
Im November 2022 wurde die europäische CSR-Berichtspflicht mit den Entwürfen der EFRAG (technische Beratungsorganisation der Europäischen Kommission) auf den Weg geschickt. Bis Mitte 2023 wird nun geplant, dass die Europäische Kommission die ersten ESRS-Entwürfe (European Sustainability Reporting Standards) annimmt. Die EU-Mitgliedstaaten, erlassen die neuen Vorschriften innerhalb von 18 Monaten durch delegierte Rechtsakte. Für neu unter die CSRD-Richtlinien fallenden Unternehmen gilt somit eine Reporting Struktur für das Bilanzjahr 2025 zu entwickeln, um ein angemessenes CSRD-Reporting für ab 01.01.2026 veröffentlichte Bericht zu ermöglichen:
- Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, um die individuellen materiellen Themen für Unternehmen festzulegen,
- sowie der Einbezug einer Risiko- und Chancenanalyse;
- Insgesamt werden dann jeweils materielle themenspezifischen Standards betrachtet,
- für Environment (Climate Change, Pollution, Water/Marine Resources, Biodiversity/Ecosystems, Circular Economy),
- für Social (Own Workforce, Workers in the Value Chain, Affected Communities, Consumers & end-users) und
- für Governcance (Business Conduct);
- Übergreifend gilt die Einhaltung der Reporting Logik zu Strategy & Governance, Implementation von Policies, Actions & Resources, sowie Offenlegung des Performance Measurements von Metrics & Targets.
Selbstverständlich gibt es auch im Jahr 2023 noch weitere große Meilensteine anderer großer Standards und Ratings, wie EcoVadis, CDP oder auch die Weiterentwicklung von SBTi (weitere Sector Guidelines oder Nature Targets). Anstatt aber noch weitere große Organisationen und Rahmenwerke zu nennen, möchten wir eher einen Schritt zurück gehen und die Komplexität aus den ESG-Anforderungen herausnehmen.
3. ESG-Strategie
Hier liegt es für uns nahe im Rahmen einer modularen oder umfassenden ESG-Strategie sämtliche aktuellen und neuen Herausforderungen zu analysieren, unternehmerische Ambitionen festzulegen und diese in einer relevanten Roadmap aufzuzeigen. Nur durch eine stabile Basis und einem klaren Fokus welche Schritte wie priorisiert werden sollten, kann dieser überfordernden Dynamik am ESG-Markt begegnet werden:
- Durchführung einer Readiness Analyse, ob modular nur für CSRD, LkSG oder für sämtliche regulatorischen und methodischen Anforderungen;
- Erweiterter Performance Check der bereits bestehenden unternehmerischen ESG-Maßnahmen, einer Branchen-Benchmark sowie des angestrebten Ambitionslevels;
- Einbindung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der Carbon Footprint Berechnungen und HotSpot Analysen, sowie der Ausrichtung von Zielsetzungen entlang einem wissenschaftsbasiertem Standard (SBTi);
- Definition einer ESG-Roadmap inklusive Climate Action Plan & Priorisierung von Zielen und Erarbeitung einer notwendigen ESG-Governance-Struktur, um gezielt notwendige Entscheidungsträger zu sensibilisieren und einzubinden.
Unterstützung durch die DFGE
In unseren beiden letzten Webinaren der DFGE-Essentials Series konnten wir auf zwei dieser elementaren Themen bereits blicken, schreiben Sie uns gerne zu dem Mitschnitt der Webinare und weiteren Information an. Halten Sie sich zudem die nächsten Webinar Termine frei:
- Biodiversitäts-Strategie | Januar, 10:00 AM – 10:30 AM CET
- Lieferkettengesetz-Strategie | Februar 2023, 10:00 AM – 10:30 AM CET