Diese Woche hat das Europäische Parlament wie erwartet dem Vorschlag der EU Kommission zugestimmt, dass Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zukünftig Ergebnisse, Risiken und Grundsätze zu den Themen Umwelt, Soziales und Arbeitnehmer offenlegen müssen.
Es muss zwar kein vollständiger Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden, jedoch betreffen die Informationen das ganze CSR-Spektrum und fordern eine methodische Nachhaltigkeitskommunikation. Dabei kann sich ein Unternehmen auch auf internationale Leitlinien stützen, wie z.B.
- UN Global Compact
- ISO 26000 – Social Responsibility
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex
- Integrated Reporting
Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen dem Gesetzvorschlag noch formell zustimmen.