Emissionen durch die Landnutzung sind für Unternehmen mit agrarischen Rohstoffen, Fasern, Holz, Kautschuk, Bioenergie oder tierischen Produkten ein zentraler Klimafaktor. Emissionen entstehen nicht nur durch landwirtschaftliche Produktion, sondern auch durch Landnutzungsänderungen (LUC), die Veränderungen von Kohlenstoffbeständen und die Nutzung biogener Produkte.
Mit dem GHG Protocol Land Sector and Removals Standard (LSRS) V1.1 und der Land Sector and Removals Guidance (LSRG) V1.0steht hierfür erstmals ein konsistenter Rahmen für die Treibhausgasbilanzierung von Unternehmen zur Verfügung. Die SBTi FLAG Guidance V1.2 ergänzt um wissenschaftsbasierte Zielpfade; die Accountability Framework initiative (AFi) unterstützt bei der Umsetzung entwaldungsfreier Lieferketten.

Von AFOLU zu unternehmerischer landbezogener Kohlenstoffbilanzierung
Die Grundlage der Treibhausgasbilanzierung bildet das IPCC-Konzept AFOLU (Agriculture, Forestry and Other Land Use; Landwirtschaft, Forstwirtschaft und sonstige Landnutzung). Der Landsektor ist zugleich Emissionsquelle und Kohlenstoffsenke: Entwaldung, Umwandlung natürlicher Ökosysteme, Bodenbearbeitung, Düngung und Tierhaltung verursachen Treibhausgase, während Biomasse und Böden Kohlenstoff aufnehmen und speichern können. AFOLU steht für rund 22 % der globalen anthropogenen Netto-Treibhausgasemissionen. Deshalb müssen Unternehmen landbezogene Emissionen und Kohlenstoffspeicher ebenso systematisch steuern wie fossile Emissionen.
Der Entwurf der Land Sector and Removals Leitlinie (September 2022) des GHG Protocol ließ bei LUC-Emissionen, Kohlenstoffbestandsänderungen, biogenen Produkten, räumlichen Grenzen und Kohlenstoffentnahmen wichtige Fragen offen. Der LSRS schafft hierfür nun eine einheitliche Bilanzierungsarchitektur. Bis zur Finalisierung der Dokumente hat es nun einige Jahre gedauert und die Entwicklung ist auch noch nicht vorbei.

Die Entwurfsversion der LSRG von 2022 war ein konsultativer und pilotierter Entwurf. Der heutige LSRS V1.1 enthält dagegen die verbindlichen Anforderungen für eine konforme Bilanzierung; die LSRG V1.0 beschreibt deren Umsetzung mit Methoden, Berechnungslogiken und Beispielen. Gegenüber dem Entwurf wurden vor allem Inventar- und räumliche Grenzen, Rückverfolgbarkeit, LUC, Verlagerungseffekte, Kohlenstoffbestandsänderungen, Kohlenstoffentnahmen und die disaggregierte Berichterstattung konkretisiert. LSRS V1.1 präzisiert insbesondere Kohlenstoffpools, biogene Produktströme, Kohlenstoffentnahmen und Scope 3 Berichterstattung.
Der LSRS ist eine Ergänzung zum GHG Protocol Corporate Standard und Scope 3 Standard. Er ergänzt die bestehende Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Bilanz um Landsektor spezifische Kategorien und Anforderungen. Die SBTi FLAG Guidance nutzt diese Inventarbasis für die wissenschaftsbasierte Zielsetzung. Die AFi ergänzt die Umsetzungsebene: Ihr Accountability Framework unterstützt bei Risikoanalyse, Rückverfolgbarkeit, Lieferantensteuerung, Überwachung und transparenter Fortschrittsberichterstattung. Kurz gesagt: LSRS bilanziert, SBTi FLAG setzt Zielpfade, AFi strukturiert die Umsetzung entwaldungsfreier Lieferketten.
Relevanz, Materialität und Anwendungsbereich – Für wen ist der LSRS relevant?
Der LSRS richtet sich an Unternehmen, die ihre Treibhausgasbilanz nach dem GHG Protocol erstellen und wesentliche Aktivitäten im Landsektor haben. Dazu gehören insbesondere landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen mit relevanten Mengen an Lebensmitteln, Naturfasern, Futtermitteln, Bioenergie oder Biomaterialien. Auch Konsumgüter-, Handels- und Gastronomieunternehmen können betroffen sein. Gleiches gilt für Unternehmen, die Kohlenstoffentnahmen oder Kohlenstoffspeicherung bilanzieren möchten – unabhängig davon, ob sie selbst im Landsektor tätig sind.
Eine feste Schwelle für die Relevanz gibt der LSRS nicht vor. Unternehmen müssen selbst bewerten und nachvollziehbar begründen, ob ihre Landsektor-Aktivitäten wesentlich sind. Eine interne 5-%-Schwelle kann zwar bei der Datenpriorisierung helfen, ersetzt aber keine Materialitätsbewertung. Neben den Emissionsmengen spielen auch qualitative Aspekte eine Rolle, etwa Entwaldungsrisiken, regulatorische Anforderungen, Reputationsrisiken oder eine hohe Unsicherheit der Daten.
Für ein separates SBTi-FLAG-Ziel gilt dagegen eine klare Regel: Es ist erforderlich, wenn FLAG-bezogene Bruttoemissionen mindestens 20 % der gesamten Scope-1- bis Scope-3-Emissionen ausmachen. Unabhängig davon müssen Unternehmen bestimmter Branchen – darunter Landwirtschaft, Lebensmittel, Forstwirtschaft, Papier sowie Lebensmittelhandel – grundsätzlich FLAG-Ziele festlegen.
So funktioniert die Treibhausgasbilanz nach LSRS
Eine Treibhausgasbilanz ist kein einzelner Emissionswert, sondern ein jährlich fortgeschriebenes Inventar. Dafür werden Aktivitätsdaten – beispielsweise Rohstoffmengen, Herkunft, Produktionssysteme oder Flächen – mit passenden Emissionsfaktoren sowie Informationen zu Landnutzungsänderungen (LUC) und Kohlenstoffbeständen verknüpft. Die Ergebnisse werden anschließend den jeweiligen Scopes und Kategorien des GHG Protocol zugeordnet.
Für Scope 1 umfasst die Bilanz alle Flächen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden. In Scope 3 hängt die räumliche Abgrenzung vom Grad der Rückverfolgbarkeit ab. Je genauer sich Rohstoffe bis zu Anbauflächen oder Land Management Units (LMUs) zurückverfolgen lassen, desto präziser können Emissionen aus Landnutzung und Bewirtschaftung erfasst werden. Projektbezogene Angaben ohne physische Rückverfolgbarkeit müssen separat ausgewiesen werden.
Der LSRS unterscheidet zwischen der physischen Treibhausgasbilanz und zusätzlichen Bilanzierungskategorien. Die physische Bilanz enthält Emissionen sowie – sofern die Anforderungen erfüllt sind – Kohlenstoffentnahmen. Zusätzliche Kategorien liefern ergänzende Informationen, beispielsweise zu Flächennutzung, Verlagerungseffekten oder Brutto-CO₂-Flüssen. Diese dürfen jedoch nicht mit den physischen Emissionen verrechnet werden.

Die vier Kernkategorien der Landemissionen
- Land Use Change (LUC): Emissionen aus der Umwandlung von Flächen, z. B. von Wald oder Grasland in Acker- oder Weideland.
- Land Management – Net Biogenic CO₂: Netto-CO₂-Emissionen durch Veränderungen der Kohlenstoffvorräte in Böden und Biomasse auf bereits genutzten Agrarflächen.
- Land Management – Production Emissions: Emissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere Methan (CH₄) und Lachgas (N₂O) aus Tierhaltung, Düngung, Böden oder Reisanbau.
- Biogenic Product Emissions: Emissionen aus der Verbrennung oder Zersetzung biogener Produkte.
Zusätzlich empfiehlt der LSRS Angaben zur beanspruchten landwirtschaftlichen Fläche, zu möglichen Verlagerungseffekten sowie zu Brutto-CO₂-Flüssen, um Kohlenstoffbewegungen transparent darzustellen
Biogener Kohlenstoff einfach erklärt
Pflanzen nehmen während ihres Wachstums CO₂ aus der Atmosphäre auf und speichern den Kohlenstoff in Biomasse und Böden. Bei der Nutzung, Zersetzung oder Verbrennung wird dieser Kohlenstoff wieder freigesetzt. Deshalb sind biogene Produkte nicht automatisch klimaneutral. Entscheidend ist die gesamte Klimawirkung entlang der Wertschöpfungskette – einschließlich Emissionen aus Landnutzungsänderungen (LUC), Veränderungen der Kohlenstoffspeicher sowie Methan- und Lachgasemissionen. Der LSRS fordert daher eine vollständige Lebenszyklusbetrachtung.
Wie Emissionen aus Landnutzungsänderungen berechnet werden, hängt von der verfügbaren Datengrundlage ab. Sind konkrete Anbauflächen bekannt, erfolgt die Berechnung auf Ebene der jeweiligen Bewirtschaftungseinheit. Liegen nur Informationen zur Herkunftsregion vor, können nationale oder regionale Durchschnittsdaten sowie rohstoffspezifische Statistiken genutzt werden.
Grundsätzlich berücksichtigt der LSRS Landnutzungsänderungen der vergangenen 20 Jahre einschließlich des Berichtsjahres. Bei längeren Anbau- oder Rotationszyklen gilt entsprechend ein längerer Betrachtungszeitraum.
Für die Kategorie Land Management Net Biogenic CO₂ Emissions werden Veränderungen der Kohlenstoffvorräte in Böden und Biomasse auf produktiv genutzten Flächen erfasst. Je nach Landnutzung zählen dazu Biomasse, Totholz, Streu und organischer Bodenkohlenstoff. Zunahmen dieser Kohlenstoffvorräte dürfen nur unter strengen Anforderungen an Datenqualität, Rückverfolgbarkeit, Monitoring und Dauerhaftigkeit als Kohlenstoffentnahmen ausgewiesen werden.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung des Standards: LSRS V1.1 enthält noch keine vollständigen Vorgaben für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und Kohlenstoffflüssen in der Forstwirtschaft. Berücksichtigt werden jedoch einzelne forstbezogene Sachverhalte, beispielsweise die Umwandlung natürlicher Wälder in Plantagen, Agroforstsysteme oder bestimmte Emissionen aus der Waldbewirtschaftung.
LSRS-konform berichten
Unternehmen mit wesentlichen Landsektor-Aktivitäten müssen ihre fossil-industriellen Emissionen, die vier Landemissionskategorien sowie gegebenenfalls Kohlenstoffentnahmen getrennt nach Scope und Scope-3-Kategorie berichten.
Darüber hinaus sind Angaben zu Bilanzgrenzen, räumlicher Abgrenzung, Datenquellen, Methoden, Annahmen, Rückverfolgbarkeit, Datenqualität und Unsicherheiten erforderlich. Zusätzliche Bilanzierungskategorien werden separat vom physischen Treibhausgasinventar ausgewiesen. Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert spätere externe Prüfungen, die ESG-Berichterstattung und die SBTi-Validierung.
Die DFGE begleitet Unternehmen entlang des gesamten Prozesses – von der Relevanz- und Materialitätsanalyse über die Datenerhebung und Bewertung der Rückverfolgbarkeit bis hin zur Modellierung der Landsektor-Emissionen. Anschließend unterstützen wir bei Berechnung, Dokumentation und der Erstellung einer LSRS-konformen Berichterstattung sowie bei der Identifikation von Datenlücken und Optimierungspotenzialen.
SBTi FLAG: Landemissionen wirksam reduzieren
FLAG-Ziele sind ein zentraler Bestandteil der Klimastrategie vieler Unternehmen. Sie adressieren insbesondere Emissionen aus Landnutzungsänderungen sowie Methan- und Lachgasemissionen aus der Landwirtschaft. Gleichzeitig berücksichtigen sie zulässige Kohlenstoffentnahmen innerhalb der landbezogenen Wertschöpfungskette.
Unternehmen können seit September 2022 FLAG-Ziele einreichen. Für bestimmte Branchen sowie für Unternehmen, deren FLAG-bezogene Bruttoemissionen mindestens 20 % der gesamten Emissionen ausmachen, sind sie im Rahmen der SBTi verpflichtend.
FLAG- und Energy-&-Industry-Ziele müssen getrennt betrachtet werden. FLAG umfasst landbezogene Emissionen und zulässige Kohlenstoffentnahmen bis zum Farm Gate beziehungsweise Yard. Alle nachgelagerten fossilen und industriellen Emissionen – etwa aus Transport, Verarbeitung oder Lagerung – fallen unter den Bereich Energy & Industry. Kohlenstoffentnahmen aus FLAG dürfen nicht auf Energy-&-Industry-Ziele angerechnet werden.
Die SBTi bietet dafür zwei Zielansätze:
- FLAG Sector Pathway: ein absoluter Reduktionspfad für Unternehmen mit vielfältigen oder komplexen Lieferketten.
- FLAG Commodity Pathways: Intensitätspfade für einzelne Rohstoffe wie Rindfleisch, Milch, Palmöl, Soja, Reis, Mais, Weizen sowie Holz und Holzfasern.
Beide Ansätze können kombiniert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein FLAG-Ziel muss mindestens 95 % der FLAG-bezogenen Scope-1-Emissionen und 67 % der FLAG-bezogenen Scope-3-Emissionen abdecken. Liegen Scope-3-Emissionen bei mindestens 40 % der Gesamtemissionen, sind getrennte Scope-3-Ziele für FLAG sowie für Energy & Industry erforderlich.
Entwaldungsfreie Lieferketten glaubwürdig umsetzen
Ein SBTi-FLAG-Ziel setzt ein öffentliches No-Deforestation Commitment für die wichtigsten entwaldungsrelevanten Rohstoffe voraus. Als Entwaldung gilt der Verlust natürlicher Wälder durch die Umwandlung in landwirtschaftliche Flächen oder andere Nicht-Waldnutzungen, die Umwandlung in Baumplantagen sowie eine schwerwiegende und dauerhafte Walddegradierung – unabhängig davon, ob diese rechtlich zulässig ist.
Die Selbstverpflichtung muss die gesamte Beschaffung abdecken, einschließlich verarbeiteter Rohstoffe und Futtermittel. Berücksichtigt werden alle selbst produzierten Rohstoffe sowie wichtige Agrarrohstoffe wie Rindfleisch, Milch, Hühnerfleisch, Schweinefleisch, Leder, Mais, Palmöl, Reis, Soja, Weizen sowie Holz und Holzfasern. Weitere Rohstoffe sind einzubeziehen, wenn sie ein relevantes Entwaldungsrisiko aufweisen.
Das Accountability Framework (AFi) unterstützt Unternehmen bei der praktischen Umsetzung. Es beschreibt unter anderem Anforderungen an Sorgfaltspflichten, Rückverfolgbarkeit, Monitoring, Lieferantenmanagement, Beschwerdemechanismen sowie den Umgang mit Verstößen.
Ein zentrales Element ist das Cut-off Date – der Stichtag, ab dem Entwaldung als nicht konform gilt. Dieses Datum sollte spätestens auf das Jahr 2020 festgelegt werden. Ein späteres Datum ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und darf maximal drei Jahre vor der ersten FLAG-Einreichung liegen. Bereits bestehende Cut-off Dates dürfen nicht nach hinten verschoben werden.
Seit der FLAG Guidance V1.2 gelten zudem verbindliche Umsetzungsfristen: Die vollständige Umsetzung des No-Deforestation Commitments muss spätestens zwei Jahre nach Einreichung des FLAG-Ziels erfolgen und in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein. Für bereits bestehende Selbstverpflichtungen gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2028.
Innerhalb von zwölf Monaten nach der FLAG-Validierung müssen Unternehmen ihre Selbstverpflichtung, die identifizierten Risikorohstoffe und zentrale Informationen zur Umsetzung veröffentlichen. Über den Fortschritt ist anschließend jährlich zu berichten.
Von der Bilanz zum FLAG-Ziel – mit der DFGE
Ein SBTi-FLAG-Projekt beginnt bei der DFGE mit einer gemeinsamen Bestandsaufnahme. Dabei werden Bilanzgrenzen definiert, Landemissionen von Energy-&-Industry-Emissionen abgegrenzt sowie Anforderungen an Daten, Rückverfolgbarkeit und LSRS-Konformität festgelegt.
Auf dieser Grundlage modelliert die DFGE die Landemissionen und entwickelt geeignete Near-Term-Zielpfade. Anschließend unterstützen wir bei der Auswahl des passenden FLAG-Ansatzes, der Definition der Ziele sowie bei der Einreichung und Validierung im Rahmen der SBTi.
Der LSRS bildet die Grundlage für eine konsistente Bilanzierung landbezogener Emissionen. Die SBTi FLAG Guidanceübersetzt diese Bilanz in wissenschaftsbasierte Klimaziele, während das Accountability Framework (AFi) die Anforderungen für eine glaubwürdige und entwaldungsfreie Lieferkette definiert.
Möchten Sie ein LSRS-konformes Land Carbon Accounting aufbauen oder Ihre SBTi-FLAG-Strategie weiterentwickeln? Die DFGE begleitet Sie von der Relevanz- und Datenanalyse über die Modellierung der Landemissionen bis hin zur Definition, Einreichung und Validierung Ihrer FLAG-Ziele. So schaffen Sie eine belastbare Grundlage für Berichterstattung, Zielsetzung und den Aufbau entwaldungsfreier Lieferketten.
Sie erreichen uns unter oder telefonisch unter +49 8192 99733‑20.
Quellen:
- Accountability Framework initiative (AFi) (2026): Setting and Implementing No-Deforestation Commitments Under SBTi FLAG. April 2026 Update.
- Greenhouse Gas Protocol (2026): Land Sector and Removals Standard – Version 1.1: Agriculture and CO₂ Removal Technologies. Veröffentlichung: 30. Juni 2026.
- Greenhouse Gas Protocol (2026): Land Sector and Removals Guidance – Version 1.0: Agriculture and CO₂ Removal Technologies. Veröffentlichung: 30. Juni 2026.
- Greenhouse Gas Protocol (2026): Land Sector and Removals Standard – Executive Summary. Version 1.0.
- Greenhouse Gas Protocol (2026): Summary of Changes from the Land Sector and Removals Standard V1.0 to V1.1.
- Greenhouse Gas Protocol (2026): Land Sector and Removals Standard Reporting Requirements Checklist. Version 1.0.
- Greenhouse Gas Protocol (2026): Land Sector and Removals Standard Sample GHG Inventory Reporting Template. Version 1.0.
- Greenhouse Gas Protocol (2026): Forest Carbon Accounting Request for Information – Special Comment Period.
- Science Based Targets initiative (SBTi) (2026): Forest, Land and Agriculture Science-Based Target-Setting Guidance – Version 1.2. März 2026.
FAQ | LSRS & SBTi FLAG
Der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard (LSRS) ergänzt den Corporate Standard und den Scope 3 Standard um Anforderungen für landbezogene Emissionen, CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre und zusätzliche Kennzahlen. Er schafft damit eine einheitliche Grundlage für eine transparente, nachvollziehbare und vergleichbare landbezogene Treibhausgas- und Kohlenstoffbilanzierung.
Relevant ist der LSRS insbesondere für Unternehmen mit wesentlichen landbezogenen Aktivitäten in den eigenen Betrieben oder entlang der Wertschöpfungskette. Dazu zählen Unternehmen mit Agrarrohstoffen, Lebensmitteln, Fasern, Biomaterialien, Bioenergie, Holz, Kautschuk oder tierischen Produkten. Auch Unternehmen, die CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre berichten möchten, sollten den Standard berücksichtigen.
Der LSRS unterscheidet vier wesentliche Kategorien: Emissionen aus Landnutzungsänderungen, Nettoverluste biogener Kohlenstoffbestände durch Landbewirtschaftung, produktionsbedingte Emissionen aus der Landbewirtschaftung sowie Emissionen aus biogenen Produkten. Ergänzend betrachtet der Standard unter anderem die beanspruchte landwirtschaftliche Fläche, Kohlenstoffverlagerungseffekte und Brutto-CO2-Flüsse.
Ein separates FLAG-Ziel ist erforderlich, wenn landbezogene Bruttoemissionen mindestens 20 % der gesamten Bruttoemissionen aus Scope 1, Scope 2 und Scope 3 ausmachen. Unabhängig davon gilt die Anforderung grundsätzlich für Unternehmen aus den von der SBTi benannten Branchen: Forst- und Papierprodukte, landwirtschaftliche Produktion, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Lebensmittel- und Getränkeverarbeitung, Lebensmittel- und Grundbedarfseinzelhandel sowie Tabak. Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der SBTi gelten Ausnahmen.
DFGE unterstützt Unternehmen von der Relevanz- und Wesentlichkeitsanalyse über Datensammlung, Rückverfolgbarkeit und LSRS-konforme Berechnung bis zur Berichtsstruktur. Für SBTi FLAG begleiten wir die Abgrenzung von FLAG- und Energie & Industrie Emissionen, die Auswahl geeigneter Zielpfade, die Entwicklung kurz- bis mittelfristiger Ziele sowie die Einreichung und Validierung bei der SBTi.








