Die EU setzt neue Impulse für die Klima- und Energiepolitik
Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission zwei zentrale Legislativvorschläge vorgestellt, die Unternehmen bei ihrer Klima- und Energiestrategie frühzeitig berücksichtigen sollten. Die Vorschläge richten sich an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union und betreffen
- die Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS1),
- den neuen Electrification Action Plan.
Beide Initiativen sind Teil der Weiterentwicklung der europäischen Klima-, Energie- und Industriepolitik. Während der European Green Deal ursprünglich vor allem auf Klimaschutz ausgerichtet war, rückt mit der Clean Industrial Deal zunehmend die Verbindung von Dekarbonisierung, industrieller Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit in den Mittelpunkt. Ergänzend verfolgt die Initiative AccelerateEU das Ziel, Europas Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren und die Resilienz der Energieversorgung zu stärken.
Klimaneutralität, Stärkung der Industrie und Energiesouveränität gemeinsam denken
Die Veröffentlichung der Vorschläge erfolgte vor dem Hintergrund einer erneuten Serie extremer Wetterereignisse in Europa – von außergewöhnlichen Hitzewellen in Südeuropa bis hin zu schweren Unwettern mit Starkregen und Überschwemmungen in Mitteleuropa. Auf der Vorstellung der Vorschläge bekräftigte Teresa Ribera, Executive Vice-President for a Clean, Just and Competitive Transition, das Ziel der Europäischen Union, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Gleichzeitig verfolgt die EU die Ziele, die europäische Industrie im internationalen Wettbewerb zu stärken und sie widerstandsfähiger gegenüber geopolitischen Risiken und volatilen Energiemärkten zu machen. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie die Konflikte im Nahen Osten haben verdeutlicht, wie stark fossile Energieimporte wirtschaftliche Risiken verursachen können. Klima- und Energiepolitik wird damit zunehmend auch zu Industrie-, Wettbewerbs- und Sicherheitspolitik.
Diese Ziele simultan zu erreichen und zu einer konsistenten Strategie zu verknüpfen, und dabei die Haushalte der EU und der Mitgliedsländer nicht zu überdehnen, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Kein Wunder, dass sich die unterschiedlichen Interessengruppen kritisch zu Wort melden – insbesondere Industrie- und Umweltverbände – mit jeweils sehr unterschiedlicher Stoßrichtung. Deren konträre Positionen kann man als Zeichen dafür werten, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen auf dem richtigen Weg ist; aber auch dafür, dass im anstehenden Diskussionsprozess mit dem europäischen Parlament und dem Rat der Regierungschefs an einigen Stellen noch nachgearbeitet werden muss.
Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels
Eine Darstellung aller Elemente des Vorschlags zum EU-Emissionshandel (EU ETS) würde hier den Rahmen sprengen.
Geplant ist unter anderem, die Ausgabe von Emissionszertifikaten bis in die Mitte der 2040er Jahre zu strecken und dabei die im EU-Klimagesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Nutzung hochwertiger Carbon Credits einzubeziehen.
Für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrien sollen kostenlose Zuteilungen über das Jahr 2030 hinaus möglich bleiben. Gleichzeitig sollen diese Unternehmen verpflichtet werden, die dadurch eingesparten Finanzmittel für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in ihren europäischen Produktionsstandorten zu verwenden, und dies in ihren Klimatransitionsplänen darzustellen. Das erscheint zwar aus Transitions-Perspektive stimmig, könnte aber für die betroffenen Unternehmen zu Risiken führen. An dieser Stelle gibt es offensichtlich noch Präzisierungsbedarf.
Auch darüber hinaus soll die Dekarbonisierung der Industrie finanziell gefördert werden. Ursprüngliche Idee des Emissionshandels war ja, die von der Industrie eingenommenen Gelder im Wesentlichen auch dort einzusetzen. Tatsächlich sind sie zum großen Teil in den Haushalten der Mitgliedsländer „versackt“ bzw. für andere Zwecke eingesetzt worden – was die EU-Kommission deutlich kritisiert und verändern möchte.
Besonders interessant ist dabei die Planung der „Industrial Decarbonisation Bank“. Sie soll mit Erlösen aus dem Emissionshandel Projekte (ko-)finanzieren, die aufgrund ihrer Risiken ansonsten nicht „bankable“ wären. Hier ist neben dem Abschluss von Carbon Contracts for Difference (CCfD) auch der gezielte Einsatz von Nachrangdarlehen denkbar, umso einen Leverage-Effekt zu erzielen, also die Finanzierung durch Geschäftsbanken zu ermöglichen und zu „hebeln“.
Elektrifizierung als Schlüssel der industriellen Transformation
Technisch gesehen bedeutet Dekarbonisierung natürlich in erster Linie Elektrifizierung mittels Grünstrom. Betrachtet man den rasanten Preisverfall bei Erneuerbare-Energien-Anlagen und Batterie-Speichern, so scheint diese Strategie ein No-Brainer zu sein – wären da nicht die Probleme und Kosten beim Netzausbau, die auf Strom erhobenen Steuern und Abgaben und die Investitionskosten auf Nutzer-Seite. Gefordert sind hier ein Abbau von Subventionen auf fossile Brennstoffe, eine in die richtige Richtung steuernde Besteuerung, ein intelligent koordinierten Netzausbau und eine Inzentivierung von zeitlicher Flexibilität beim Stromverbrauch.
Diese Themen adressiert die EU-Kommission in ihrem Electrification Action Plan. Dessen wichtigstes Ziel ist es, den Anteil des Stroms am Endenergie-Verbrauch von derzeit 23% bis 2040 auf 46% zu verdoppeln. Wer die aktuelle Auseinandersetzung um die Energiewende in Deutschland verfolgt, dem ist klar, dass es über die Wege zur Erreichung dieses „electrification targets“ einen erheblichen Diskussionsbedarf geben wird.
Ebenso klar ist jedem, der sich auf Ebene eines Unternehmens mit Klimatransitionsplänen auseinandergesetzt hat, dass dies nicht nur den zentralen Hebel zur Erreichung der Klimaziele darstellt – sondern auch für die Resilienz gegenüber Preis-Schocks in fossilen Lieferketten steht. Gleichzeitig ist dies aber auch mit handfesten Risiken (z.B. Verfügbarkeit der benötigten Netzanschlüsse), Marktrisiken und oftmals erheblichen Finanzierungsbedarfen verbunden – wie die Stahlindustrie exemplarisch zeigt.
Was bedeuten die Vorschläge für Unternehmen?
Auch wenn die vorgestellten Maßnahmen noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, zeichnen sie bereits die Richtung der europäischen Klima- und Industriepolitik vor.
Unternehmen sollten deshalb ihre strategische Planung frühzeitig darauf ausrichten. Dazu gehören insbesondere:
- die Bewertung neuer regulatorischer Entwicklungen,
- die Analyse klimabezogener Risiken und Chancen,
- belastbare Szenarioanalysen,
- die Weiterentwicklung von Klimatransitionsplänen,
- die Berücksichtigung möglicher neuer Finanzierungsinstrumente für Transformationsprojekte.
Erfolgreiche Transformation ist keine isolierte Unternehmensaufgabe. Sie entsteht erst durch die Kooperation der von Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten, mit den Finanzinstituten, Energieversorgern und einer dies ermöglichenden Politik.
Der wichtigste Erfolgsfaktor für Kooperation ist, wie immer, eine gute Kommunikation. Das bedeutet: durch die Transformationen wird die unternehmerische Kommunikation mit den Stakeholdern zu einer strategischen Aufgabe – unter anderem im Rahmen der CSRD-Berichterstattung sowie der CDP-Offenlegung.
Wie die DFGE Unternehmen unterstützen kann
„Es gibt viel zu tun, packen wir es an“, wie Alfred Herrhausen, der damalige Sprecher der Deutschen Bank in den 1980er Jahren immer wieder sagte. Er meinte damit unternehmerischem Gestaltungswillen und Verantwortung für die Zukunft.
Die DFGE – Institute for Energy, Ecology and Economy unterstützt Unternehmen dabei, diese Entwicklungen systematisch in ihre Unternehmensstrategie zu integrieren. Dazu gehören unter anderem:
- Klimarisiko- und Chancenanalysen gemäß CSRD und internationalen Standards, um regulatorische, physische und transitorische Risiken sowie Geschäftschancen frühzeitig zu identifizieren.
- Climate Transition Plans, die konkrete Dekarbonisierungspfade mit Investitionsplanung, Governance und Zielsystemen verbinden.
- Szenarioanalysen, mit denen Unternehmen die Auswirkungen verschiedener energie- und klimapolitischer Entwicklungen auf ihr Geschäftsmodell bewerten können.
- CSRD- und ESG-Berichterstattung einschließlich der Integration klimabezogener Informationen in den Lagebericht.
- CDP-Beratung, um den steigenden Informationsanforderungen von Investoren und Kunden gerecht zu werden.
Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Weiterentwicklung des EU ETS und der verstärkten Elektrifizierung können Unternehmen so regulatorische Anforderungen frühzeitig mit strategischen Investitionsentscheidungen verknüpfen und ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung: oder telefonisch unter 08192-99733-20 für weitere Informationen.
Quellen
Europäische Kommission
- Proposal: Revision of the EU Emissions Trading System (EU ETS) – Pressemitteilung vom 17. Juli 2026: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1596
und https://climate.ec.europa.eu/document/download/c0b4ca8e-0e12-4b4e-9976-98c0b4224410_en - Electrification Action Plan – Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland: https://germany.representation.ec.europa.eu/nachrichten-und-veranstaltungen/pressemitteilungen/eu-kommission-schlagt-plan-zur-elektrifizierung-europas-und-uberarbeitung-des-2026-07-17_de
und https://energy.ec.europa.eu/document/download/0ac29166-0bf1-4174-98d9-50606d660025_en?filename=COM_2026_595_1_EN_ACT_part1_v7_0.pdf - AccelerateEU – Factsheet: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/attachment/882427/Factsheet%20-%20AccelerateEU.pdf
- Frühere Mitteilung der Europäischen Kommission zu AccelerateEU / Clean Industrial Deal: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_629
FAQ | Häufige Fragen
Obwohl die Vorschläge noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, geben sie die strategische Richtung der europäischen Klima-, Energie- und Industriepolitik vor. Unternehmen sollten diese Entwicklungen daher bereits heute in ihre strategischen Planungen, Investitionsentscheidungen und Klimatransitionspläne einbeziehen.
Elektrifizierung gilt als zentraler Hebel zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse. Gleichzeitig reduziert sie die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, erhöht die Resilienz gegenüber Energiepreisschwankungen und kann langfristig die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Die Vorschläge sehen unter anderem Anpassungen bei der Ausgabe von Emissionszertifikaten, verlängerte kostenlose Zuteilungen für bestimmte Industrien sowie neue Finanzierungsinstrumente für Dekarbonisierungsprojekte vor. Unternehmen sollten die möglichen Auswirkungen frühzeitig analysieren.
Glossar
| Begriff | Kurzdefinition |
| EU ETS (European Union Emissions Trading System) | Das europäische Emissionshandelssystem. Es begrenzt die zulässigen CO₂-Emissionen bestimmter Branchen und ermöglicht den Handel mit Emissionszertifikaten. |
| CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) | EU-Grenzausgleichsmechanismus, der Carbon Leakage verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Herstellern schaffen soll. |
| Clean Industrial Deal | Industriepolitische Weiterentwicklung des European Green Deal mit dem Ziel, Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam voranzutreiben. |
| AccelerateEU | Initiative der Europäischen Kommission zur Beschleunigung der Energiewende sowie zur Stärkung der europäischen Energie-Souveränität und Versorgungssicherheit. |
| Electrification Action Plan | Maßnahmenpaket der EU zur stärkeren Elektrifizierung des Endenergieverbrauchs als zentralem Baustein der Dekarbonisierung. |
| Carbon Credits | Zertifizierte Emissionsminderungen, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Erfüllung klimapolitischer Vorgaben genutzt werden können. |
| CCfD (Carbon Contracts for Difference) | Förderinstrument, das Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen in klimafreundliche Technologien bietet, indem Mehrkosten gegenüber konventionellen Verfahren ausgeglichen werden. |
| Industrial Decarbonisation Bank | Geplantes EU-Finanzierungsinstrument zur Unterstützung industrieller Dekarbonisierungsprojekte, insbesondere bei hohen Investitions- und Finanzierungsrisiken. |
| Climate Transition Plan | Strategischer Fahrplan eines Unternehmens zur Erreichung seiner Klimaziele einschließlich konkreter Maßnahmen, Investitionen und Governance. |
| CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) | EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen. |
| CDP (Carbon Disclosure Project) | International etabliertes Offenlegungssystem für Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Investoren und Kunden. |

Co-Autor: Dr. Jörg Doppelfeld
Dr. Jörg Doppelfeld ist Freier Mitarbeiter der DFGE. Er beschäftigt sich seit 1996 in unterschiedlichen Funktionen mit dem Thema Klimaschutz – zunächst als Banker (Project Finance, Emission Trading), dann seit 2009 als Consultant in Industrie und Finanzsektor. Er hat Physik und Volkswirtschaft studiert. Privat ist Jörg gerne in der Euregio D-B-NL unterwegs, ob auf dem Rennrad oder dem Motorrad, laufend oder kletternd.








